Unsere Hoheitliche Tätigkeiten

Hauptuntersuchungen (HU) inklusive Teiluntersuchung Abgas nach § 29 StVZO

In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO. Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).

Änderungsabnahmen nach §19 Abs. 3 StVZO

In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) vorgeschrieben.

Oldtimereinstufung nach § 23 StVZO

Wir bieten Ihnen an, Ihr Fahrzeug für die Einstufung als Oldtimer zu prüfen und das Gutachten, das die Voraussetzung für die Oldtimer-Einstufung ist, zu erstellen. Mit diesem Gutachten können Sie dann bei der Zulassungsstelle ein H-Kennzeichen erhalten.